Stand: 13.12.2024
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Hendryk Herberg - Events (nachfolgend "Auftragnehmer"), mit Sitz in der Pertzstr. 14, 30625 Hannover, und seinen Vertragspartnern (nachfolgend "Auftraggeber"), die die Vermietung von Gegenständen, Sach- und Dienstleistungen sowie alle sonstigen Leistungen (nachfolgend "Projekt/Veranstaltung/Even/Einsatzt") des Auftragnehmers zum Gegenstand haben. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn der Auftragnehmer auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
2. Angebot, Vertragsabschluss und Zahlung
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind, und gelten 7 Tage für Sach-, Dienstleistungen und Materialhandel, sofern nicht anders schriftlich festgehalten. Die Auftragserteilung ist schriftlich, durch die Unterschrift eines gültigen Angebots oder die digitale Bestätigung über das Kundencenter möglich und wird jeweils erst ab dem Zeitpunkt des Eingangs bindend. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, Aufträge anzunehmen. Ein bereits bestätigtes Angebot wird für den Auftragnehmer jedoch erst mit der Versendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung bindend. Nach Erhalt einer Anzahlungsrechnung ist der Auftraggeber verpflichtet, 50% der Gesamtsumme zu bezahlen. Der Restbetrag ist nach der Veranstaltung/Projekt bzw. nach dem Ende des Mietzeitraums zu zahlen. Diese Regelung gilt, sofern nichts anderes in schriftlicher Form seitens des Auftragnehmers bestimmt wurde. Die Zahlungsfrist ergibt sich aus der Rechnung. Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen von bis zu 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet werden. Der Auftragnehmer kann bei Zahlungsrückstand Sicherheiten verlangen oder Zahlungsziele widerrufen.
3. Kündigung
Kündigt der Auftraggeber den Auftrag oder das Vertragsverhältnis vorzeitig, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt, den der Auftragnehmer zu vertreten hat, oder verweigert der Auftraggeber die Festsetzung des Vertrages oder die Abnahme der Ware endgültig, ist der Auftragnehmer berechtigt, Schadensersatz wie folgt geltend zu machen:
Bis 3 Monate vor dem Event/Einsatz/der Übergabe: 1/3 des Netto-Auftragswertes zuzüglich Mehrwertsteuer.
Bis 1 Monat vor dem Event/Einsatz/der Übergabe: 3/4 des Netto-Auftragswertes zuzüglich Mehrwertsteuer.
Weniger als 1 Monat vor dem Event/Einsatz/der Übergabe: 100 % des Netto-Auftragswertes zuzüglich Mehrwertsteuer.
Bereits entstandene Fremdkosten oder Stornokosten Dritter sind zusätzlich in voller Höhe zu erstatten. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten. Dem Auftraggeber bleibt das Recht vorbehalten, nachzuweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
Bei der Stornierung von gebuchtem Personal fallen, sofern noch keine Arbeitsverträge versandt wurden, lediglich die nachweisbaren Kosten für die Personalakquise sowie die Beschaffung von Material (z. B. Einsatzkleidung, Unterkunft) an sofern nicht anders schriftlich festgehalten.
Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber das vereinbarte Honorar oder angeforderte Budget nicht rechtzeitig zahlt. In diesem Fall ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder diesen außerordentlich zu kündigen.
3. Eigentumsvorbehalt bei Materialhandel
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung im Eigentum des Auftragnehmers.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers kann der Auftragnehmer vom Vertrag zurücktreten und die Ware zurückfordern.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Ware zu versichern und etwaige Ansprüche an den Auftragnehmer abzutreten.
4. Mietgegenstand
Mietgegenstände werden gemäß dem Mietvertrag vermietet, wobei diese AGB zusätzlich gelten.
Die Mietzeit beginnt mit dem vereinbarten Übergabezeitpunkt. Bei Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt kann der Zeitpunkt verschoben oder vom Vertrag zurückgetreten werden.
5. Kaution
Eine Kaution kann im Mietvertrag vereinbart werden und wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe der Mietgegenstände erstattet.
6. Transport
Die Geräte werden vom Auftraggeber abgeholt und zurückgebracht, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart.
Das Transportrisiko trägt der Auftraggeber.
7. Übergabe und Rückgabe
Der Auftraggeber muss die Mietgegenstände vollständig, sauber und in einwandfreiem Zustand zurückgeben. Der Auftragnehmer prüft die Mietgegenstände nach der Rückgabe; eine rügelose Entgegennahme bestätigt nicht automatisch deren Vollständigkeit oder Zustand. Bei Nichteinhaltung der Mietzeit muss der Auftraggeber den Auftragnehmer unverzüglich schriftlich informieren. Für jeden überschrittenen Tag ist die volle Tagesvergütung zu zahlen, und der Auftragnehmer kann weitere Schadensersatzansprüche geltend machen.
8. Pflichten des Auftraggebers und Versicherung während der Mietzeit
Der Auftraggeber ist während der gesamten Mietzeit für die pflegliche Behandlung und Instandhaltung der Mietgegenstände auf eigene Kosten verantwortlich. Der Auftragnehmer kann, ist jedoch nicht verpflichtet, Instandhaltungsmaßnahmen durchzuführen.
Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die Mietgegenstände ausschließlich von fachkundigen Personen gemäß den technischen Bestimmungen aufgestellt, bedient und abgebaut werden. Bei Anmietung ohne Personal trägt der Auftraggeber die Verantwortung für die Einhaltung aller geltenden Sicherheitsvorschriften, einschließlich der Unfallverhütungsvorschriften (UVV) und der VDE-Richtlinien, sowie der im Einsatzland geltenden Gesetze.
Zur Nutzung der Mietanlage muss der Auftraggeber eine zuverlässige Stromversorgung gewährleisten. Für Schäden oder Ausfälle, die durch Stromprobleme entstehen, haftet der Auftraggeber bis zur Höhe des Neuwerts der Geräte. Auch für den Ersatz verbrauchter, defekter oder verlorener Kleinteile, wie Glühlampen oder Zubehör, ist der Auftraggeber zuständig.
Zusätzlich ist der Auftraggeber verpflichtet, das Risiko im Zusammenhang mit der Mietsache (Verlust, Diebstahl, Beschädigung, Haftpflicht) durch eine ausreichende Versicherung abzudecken und den Nachweis auf Verlangen des Auftragnehmers zu erbringen.
9. Verlust, Wiederbeschaffung und Schadensmeldung
Auftraggeber haften bei Verlust, Beschädigung oder Diebstahl, es sei denn, es liegt ein technischer Defekt oder reguläre Abnutzung vor.
Verlust oder Beschädigung sind unverzüglich zu melden.
Der Auftraggeber muss die Mietgegenstände pfleglich behandeln und auf eigene Kosten instandhalten.
10. Technische Defekte und Mietpreisminderung
Technische Ausfälle begründen keine Mietpreisminderung oder weitergehende Ansprüche.
11. Werberecht
Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, Werbung zu platzieren oder Fotos der Veranstaltung zu verwenden, sofern nicht anders vereinbart.
12. Dienstleistungen
Veranstaltungen müssen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und die Anforderungen des Auftragnehmers bezüglich Aufstellflächen und Stromanschlüssen einhalten.
Im Angebot nicht veranschlagte Leistungen, die auf Verlangen des Auftraggebers ausgeführt werden oder aber Mehraufwendungen, die bedingt sind durch unrichtige oder unvollständige Angaben des Auftraggebers, durch unterlassene Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers, durch unverschuldete Transportverzögerungen oder durch nicht termin- oder fachgerechte Vorleistungen Dritter, soweit sie nicht Erfüllungsgehilfen des Auftraggebers sind, werden dem Auftragnehmer zusätzlich in Rechnung gestellt.
13. Schadensersatz
Schadenersatzansprüche seitens des Auftraggebers sind ausgeschlossen, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens des Auftragnehmers.
14. GEMA
Die Anmeldung und Abrechnung bei der GEMA obliegt dem Kunden, es sei denn, es wurde schriftlich anders vereinbart.
15. Sonstiges
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Geschäftssitz von Hannover.
Ungültige Bestimmungen werden durch wirksame Regelungen ersetzt.
Stornierungsgebühren gelten entsprechend der festgelegten Fristen.
Diese AGB können vom Auftragnehmer jederzeit einseitig geändert werden. Änderungen werden dem Auftraggeber schriftlich mitgeteilt und gelten als akzeptiert, sofern der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen schriftlich widerspricht.